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Schon Gewusst: Zinsausschüttung ohne VST Abzug – geht das?

Oktober 2020

Die Verrechnungssteuer ist in der Schweiz eine vom Bund neben der Quellensteuer erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (insbesondere auf Zinsen und Dividenden), auf schweizerische Lotteriegewinne und auf bestimmte Versicherungsleistungen. Sie ist eine Form der Einkommenssteuer.

Für Anlagen in Immobilien bei der Q - Base Capital Group AG ist somit vor allem der Teil, der den Zins betrifft, interessant und wichtig. Zuerst galt eine gewisse Zeit, dass ab einer Zinsausschüttung von CHF 50.- die Verrechnungssteuer erhoben wird. Dies wurde jedoch angepasst.

Neu gilt für alle Kantone eine Freigrenze bis zu CHF 200.-. Somit werden Zinsausschüttungen bis zu CHF 200.-, die einmal im Kalenderjahr stattfinden, keinen Verrechnungssteuerabzug erhalten.

Bis zu 4'700 Franken in Immobilien investieren ohne Verrechnungssteuer-Abzug

Daraus schliessen wir, dass die Anleger der Q - Base Capital Group AG eine Investitionseinzahlung bis zu exakt CHF 4‘705.—tätigen können, OHNE dass ein Verrechnungssteuerabzug von 35% in Abzug gebracht wird.

Die Anleger erhalten somit die vollen 100% des Zinses von 4.25% p.a. direkt ausbezahlt.

Getätigte Investitionen die höher als CHF 4‘705.— sind, erhalten einen Verrechnungssteuerabzug von 35%. Diesen Abzug erhält man selbstverständlich zurück, indem man lediglich in der Steuererklärung die Vermögenswerte und die darauf erzielten Vermögenserträge deklariert. Der Betrag wird dann zurückbezahlt.

Als Abschluss kann somit gesagt werden, dass dies eine sehr interessante Gelegenheit für die Anleger darstellt. Das Kapital kann einfach und bequem zu einem fixen Zins investiert werden, ohne dass ein Verrechnungssteuerabzug getätigt wird.

Das Resultat ist eine simple Auszahlung des vollen Zinses, ohne dass man in der Steuererklärung eine Deklaration tätigen oder selber aktiv werden muss.

Beginnen Sie jetzt mit der Immobilieninvestion und erhalten Sie regelmässig Zinsen!